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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 8/82   

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https://dejure.org/1988,6061
BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Entscheidungserheblich - Darlegung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Entscheidungserheblich - Darlegung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2293
  • NVwZ 1988, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Da mit der Durchführung eines solchen Zwischenverfahrens die Entscheidung zur Sache verzögert wird, ist das Gericht - wie das BVerfG in seinem Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, NJW 1988, 2293 im Anschluß an Bettermann, a.a.O., S. 362, allgemein ausführte - dazu aufgerufen, eine, den Justizgewährungsanspruch beeinträchtigende Verzögerung des Gerichtsverfahrens durch Anrufung des BVerfG nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

    Im Übrigen ist wegen der unzutreffenden zweimaligen Berücksichtigung des Ausbilderfreibetrages die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nicht entscheidungserheblich i.S.d. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG und § 80 BVerfGG (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108 m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83

    Änderung nach § 173 Abs. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen und

    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung höherer Steuern die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 des Grundgesetzes, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 68/85

    Änderung wegen neuer Tatsachen auch dann, wenn der Sachbearbeiter des FA vor

    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen des Sachverhalts zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung einer höheren Steuer die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit i.S. von Art. 100 des Grundgesetzes Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
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